Die adviqo GmbH („adviqo“) betreibt unter www.questico.de eine Plattform, deren Dienste („Plattformdienste“) über verschiedene multimediale Kommunikationswege wie Internet und Telefonie abrufbar sind. Teile der Plattformdienste sind auch in eingeschränktem Umfang über eine App für iOS und Android abrufbar. Website und App werden nachfolgend zusammen als „Plattform“ bezeichnet. Die Plattform bietet spirituellen und astrologischen Beratern („Berater“) Kontaktmöglichkeiten zu Ratsuchenden („Kunden“), die spirituelle Lebensberatung („Beratungsleistungen“/„Beratungen“) in Anspruch nehmen möchten.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen adviqo und Beratern, die über die Plattform mit Kunden verbunden werden, um diese zu beraten. Im Verhältnis zum Kunden ist adviqo Erbringer der Beratungsleistungen und daher Vertragspartner des Kunden.
1.2 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen von Beratern gelten nicht, es sei denn, adviqo stimmt ihnen vorab ausdrücklich zu.
2. Abschluss des Beratervertrags
2.1 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache; Vertragspartner ist adviqo. Die Anmeldung als Berater ist nur volljährigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen gestattet.
2.2 Durch Ausfüllen der auf der Plattform vorgehaltenen Anmeldemaske gibt der Berater ein Angebot auf Abschluss eines Beratervertrags ab. Der Berater ist verpflichtet, bei seiner Anmeldung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben bzgl. der abgefragten Daten zu machen. Mehrfachanmeldungen, Anmeldungen unter falschen Namen bzw. mit falschen Daten sowie in betrügerischer Absicht sind unzulässig und ziehen zivil- und strafrechtliche Maßnahmen nach sich.
2.3 Der Beratervertrag kommt mit Bestätigung des Angebots bzw. Freischaltung des Beraterprofils auf der Plattform durch adviqo zustande. Die Bestätigung bzw. Freischaltung erfolgt nur, wenn der Berater die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt und alle erforderlichen Unterlagen einreicht.
2.4 Der Berater kann nach Einloggen auf der Plattform unter „Mein Questico“ sämtliche von ihm bei der Anmeldung angegebenen Daten einsehen, Änderungen vornehmen und sich einen Überblick über die von ihm angebotenen Beratungsmethoden und durchgeführten Beratungsleistungen verschaffen. Der Berater ist verpflichtet, seine personenbezogenen Daten auf aktuellem Stand zu halten.
3. Leistungen von adviqo
3.1 adviqo stellt die Plattform, Softwaretools, Programme und technischen Möglichkeiten für die Präsentation der Berater auf der Plattform zur Verfügung und übernimmt die Kontaktvermittlung zwischen Beratern und Kunden in technischer Hinsicht (z. B. per Telefon oder Chat). Der Berater ist für seine technische und faktische Erreichbarkeit selbst verantwortlich. Ferner stellt adviqo den Kunden die kostenpflichtigen Beratungsleistungen in Rechnung, zieht bei diesen die Beratungsgebühren ein, rechnet gegenüber Beratern den auf sie entfallenden Anteil an den Beratungsgebühren ab und kehrt diesen entsprechend aus.
3.2 Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Themengebiete sowie die Plattformdienste können durch adviqo jederzeit ergänzt oder verändert werden, insbesondere um diese zu verbessern oder an gesetzliche Anforderungen bzw. technische Fortentwicklungen anzupassen. adviqo behält sich ferner vor, Teile der Plattform oder die gesamte Plattform zeitweise oder endgültig einzustellen.
3.3 adviqo bemüht sich, die Plattform/Plattformdienste möglichst unterbrechungsfrei zum Abruf bzw. zur Nutzung bereit zu halten. Jedoch können auch bei aller Sorgfalt Ausfallzeiten nicht ausgeschlossen werden. Die technischen Leistungen von adviqo beschränken sich daher auf die Zurverfügungstellung der Plattform/Plattformdienste im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten von adviqo. Ansprüche des Beraters wegen Ausfallzeiten bestehen nicht. adviqo übernimmt ferner keine Garantie für das Zustandekommen, die Aufrechterhaltung und technische Qualität der vermittelten Kommunikation.
3.4 Der Berater hat weder Anspruch auf eine Kontaktherstellung zu einem Kunden noch auf eine bestimmte Form der Präsentation auf der Plattform, insbesondere nicht auf einen bestimmten Platz in der Rangfolge der auf der Plattform genannten Berater („Listing“). Das Listing erfolgt nach einem bestimmten Algorithmus, der verschiedene Parameter enthält, z. B. Verfügbarkeit, Preis oder Bewertungen.
4. Pflichten des Beraters
4.1 Ein Beraterkonto ist nicht übertragbar und darf Dritten nicht zur Nutzung überlassen werden. Der Berater ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren und adviqo im Falle des Verlusts bzw. Verdachts der Kenntnisnahme Dritter hierüber unverzüglich zu informieren. Ein schuldhafter Verstoß gegen vorstehende Verpflichtungen kann zur Sperrung des Zugangs des Beraters zur Plattform bzw. zu Plattformdiensten führen. Der Berater haftet für sämtliche über sein Beraterkonto bzw. mittels seiner Zugangsdaten vorgenommenen Handlungen durch Dritte, sofern er die Nutzung durch Dritte zu vertreten hat.
4.2 Der Berater darf die Plattform/Plattformdienste nur im Rahmen des geltenden Rechts und in Übereinstimmung mit diesen AGB für die Erbringung von Beratungsleistungen nutzen. Beratern ist es strikt untersagt, Auskünfte bzw. Empfehlungen in rechtlichen, aktienrechtlichen, versicherungsrechtlichen, steuerrechtlichen und gesundheitlichen Angelegenheiten zu erteilen. Entsprechendes gilt für Auskünfte und Empfehlungen in Angelegenheiten, die nach dem Gesetz (z. B. Gewerbeordnung, Kreditwesengesetz, Versicherungsgesetz) Personen mit der erforderlichen Genehmigung vorbehalten sind.
4.3 Ferner ist es Beratern untersagt, sich gegenüber Kunden in ehrverletzender, diskriminierender, verleumderischer, beleidigender, bedrohender, obszöner, pornographischer oder in sonstiger gesetzeswidriger oder gegen die guten Sitten verstoßender Weise zu äußern. Der Berater erkennt den Questico-Beratungskodex an und handelt danach.
4.4 Der Berater hat die Beratungsleistungen höchstpersönlich zu erbringen. Während der Beratung hat der Berater sich ausschließlich dem Kunden zu widmen und sicherzustellen, dass er ungestört ist. Beratungen dürfen nicht unnötig in die Länge gezogen werden. Sollte die Beratung in ein Gebiet führen, auf dem der Berater nicht kompetent ist, hat der Berater die Beratung zu beenden und vorher ggf. auf andere Beratungsmöglichkeiten bzw. Berater hinzuweisen.
4.5 Der Berater hat bei der Beratung des Kunden genau darauf zu achten, ob sich dieser in einer ungewöhnlich schwierigen Lebenssituation befindet oder es sich beim Kunden um eine leichtgläubige, unerfahrene oder psychisch labile Person handelt. Liegen aus Sicht des Beraters erste Anhaltspunkte hierfür vor, hat der Berater entweder die Beratung sofort zu beenden oder den Kunden näher zu seiner persönlichen Situation zu befragen, um abschließend einschätzen zu können, ob der Kunde in der Lage ist, die Beratung ohne erhebliche Einschränkungen in seiner Willensfreiheit fortzusetzen. Sollte der Berater bei der Beratung erfahren, dass bei einem Kunden eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht, hat der Berater umgehend Hilfe zu leisten, wenn nötig den Questico-Kunden-Service zu informieren oder Krisentelefonnummern an den Kunden weiterzugeben.
4.6 Der Berater darf in keiner Form Kunden dazu drängen oder durch entsprechende Auskünfte dazu animieren, Beratungsleistungen wiederholt bzw. in übermäßigem Umfang in Anspruch zu nehmen.
4.7 Hegt der Berater den Verdacht, dass ein Kunde sich unter falschen Daten (Name, Adresse) angemeldet hat bzw. einen fremden Account nutzt, ist er verpflichtet, die Beratung dieses Kunden unverzüglich zu beenden und seinen Verdacht adviqo umgehend zu melden.
4.8 Der Berater gibt in seiner bei der Registrierung vorzunehmenden Selbstbeschreibung wahrheitsgetreu und vollständig seine Qualifikationen, Fähigkeiten und Interessen an und beantwortet sonstige Fragen entsprechend. adviqo erstellt auf Basis der Selbstbeschreibung den auf der Plattform abrufbaren Profiltext für den Berater. Der Berater hat keinen Anspruch auf Änderung des Profiltextes, es sei denn dieser ist grob fehlerhaft.
4.9 Dem Berater ist es untersagt, Kunden über die Plattform/Plattformdienste unaufgefordert zu kontaktieren; ebenso ist die Übermittlung von Junk-E-Mails, Kettenbriefen oder sonstigen unerbetenen Rundschreiben untersagt. Ferner ist es untersagt, über die Plattform/Plattformdienste Viren, trojanische Pferde oder sonstige schädigende Daten/Inhalte zu verbreiten. Schließlich sind alle Handlungen untersagt, die das einwandfreie Funktionieren bzw. das Erscheinungsbild der Plattform/Plattformdienste blockieren, überlasten oder beeinträchtigen könnten; insbesondere sind Datenvolumenbegrenzungen für Anlagen und Anhänge zu beachten.
4.10 Der Berater bestimmt Ort und Zeit seiner Beratungstätigkeiten. Der Berater ist hinsichtlich Art und Weise der Erbringung der Beratungsleistungen frei und nicht an Weisungen gebunden; er hat jedoch die sich aus dem Gesetz und diesen AGB ergebenden Pflichten zu beachten.
4.11 Dem Berater ist bekannt, dass Kunden auf der Plattform Bewertungen (Sterne und Text) über Berater bzw. die Qualität von Beratungsleistungen abgeben können. Diese Bewertungen sind auch von nicht registrierten Kunden auf der Plattform einsehbar und werden von adviqo für Zwecke der Bewerbung der Plattform/Plattformdienste genutzt. Der Berater erteilt hierfür seine Zustimmung. adviqo behält sich vor, den Berater ab einer bestimmten Anzahl negativer Bewertungen einstweilen zu sperren bzw. das Vertragsverhältnis mit ihm zu kündigen.
4.12 Jeder Missbrauch des Bewertungssystems ist dem Berater untersagt, insbesondere ist es ihm untersagt, eine positive Bewertung über sich selbst bzw. eine objektiv falsche Bewertung über einen anderen Berater abzugeben bzw. abgeben zu lassen. Sofern der Berater auf der Plattform auch als Kunde registriert ist, darf er sich selbst nicht bewerten und andere Berater nur bewerten, wenn er von diesen tatsächlich beraten wurde.
4.13 Aufbau, Pflege und Bewerbung der Plattform/Plattformdienste sind mit erheblichen Mühen und Kosten verbunden. Beratern ist es daher untersagt, die Plattform/Plattformdienste zur Anbahnung bzw. zum Abschluss von außerhalb der Plattform (selbst oder durch Dritte) zu erbringende Beratungsleistungen zu nutzen (Kundenabwerbung); dies gilt auch und gerade für Abschieds(rund)-Mails von Beratern. Ferner ist es untersagt, über die Plattform/Plattformdienste andere Berater für eine Tätigkeit auf anderen Lebensberatungsplattformen bzw. bei anderen Anbietern von Beratungsleistungen aktiv abzuwerben bzw. dies zu versuchen (Beraterabwerbung).
4.14 Beratern ist es ferner untersagt, die Plattform/Plattformdienste zur Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen (eigene oder Dritter) und zur Anbahnung bzw. zum Abschluss entsprechender Kauf- und Dienstverträge oder sonstiger Verträge (eigene oder für Dritte) zu nutzen. Insbesondere ist es Beratern untersagt, über die Plattform/Plattformdienste Darlehens-, Versicherungs- oder Wertpapiergeschäfte zu bewerben, anzubieten, zu vermitteln bzw. Kunden entsprechende Abschlüsse zu empfehlen (unzulässige Geschäfte).
5. Vergütung
5.1 Die Preisliste („Preisliste“) ist wesentlicher Bestandteil dieser AGB. adviqo behält sich vor, die Preisliste einseitig zu ändern. adviqo wird den Berater über solche Änderungen informieren.
5.2 Der Berater zahlt an adviqo für seine Präsentation auf der Plattform eine monatliche Portalgebühr gemäß der Preisliste für Questico-Berater.
5.3 An den von Kunden an adviqo gezahlten Beratungsgebühren wird der Berater wie folgt beteiligt:
5.4 Der Berater kann Details der von ihm durchgeführten Beratungsleistungen und die sich daraus ergebenden Beratervergütungen fortlaufend auf der Plattform unter „Mein Questico“ verfolgen. Verbindlich für den Vergütungsanspruch des Beraters ist jedoch die von adviqo gemäß Ziffer 5.4 monatlich erstellte Gutschrift. Voraussetzung für die Auszahlung der Gutschrift ist, dass adviqo sämtliche für die Erstellung einer korrekten Gutschrift erforderlichen Informationen (insbesondere Steuernummer bzw. ggf. USt.-IdNr., Steuerstatus, korrekte Anschrift) sowie entsprechende Belege (insbesondere aktueller Nachweis Steuerstatus) vorliegen. Der Berater ist verpflichtet, adviqo vorstehende Informationen nebst Belegen zu Beginn seiner Tätigkeit und sodann jeweils auf Aufforderung von adviqo, jedenfalls regelmäßig zum 15.01. eines Jahres mitzuteilen und zu belegen. Bis zur Vorlage ist adviqo berechtigt, die Auszahlung der Gutschriften ab dem auf den Zeitpunkt der Vorlagepflicht folgenden Monat zu verweigern.
5.5 adviqo erstellt im Laufe eines Monats Gutschriften über die vom Berater im Vormonat verdienten Beratungsanteile; die Überweisung des Guthabens an den Berater erfolgt bis zum Ende des Folgemonats auf das vom Berater angegebene, auf seinen Namen lautende Konto. Ist die Gutschrift geringer als 15,00 EUR, behält sich adviqo das Recht vor, den Betrag auf dem Beraterkonto gutzuschreiben; eine Auszahlung erfolgt erst, wenn die Gutschrift 15,00 EUR übersteigt, spätestens jedoch bei Vertragsbeendigung.
5.6 Gutschriften sind für den Berater unter „Mein Questico“ als PDF-Datei abrufbar. Auf Wunsch sendet adviqo dem Berater gegen Zahlung der in der Preisliste angeführten Gebühr Gutschriften per Post zu. Für die Neuausstellung von Gutschriften aufgrund steuerlicher Änderungen auf Beraterseite bzw. für die Zweitzusendung von Gutschriften erhebt adviqo die in der Preisliste angeführten Gebühren.
5.7 Gutschriften verstehen sich als Bruttobeträge, d. h. inklusive etwaiger anfallender Umsatzsteuer. Für die Abführung der Umsatzsteuer gegenüber dem zuständigen Finanzamt ist der Berater, sofern er umsatzsteuerpflichtig ist, selbst verantwortlich. Erfolgt aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des Beraters (z. B. falsche und/oder verspätete Angaben zu seinem Steuerstatus) ein unberechtigter Steuerausweis in Gutschriften, ist der Berater verpflichtet, adviqo den hierdurch verursachten Schaden zu erstatten.
5.8 adviqo bietet Beratern gegen Zahlung der in der Preisliste angeführten Gebühr die Möglichkeit einer Frühauszahlung der Vergütung. Eine Frühauszahlung muss im laufenden Monat per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 030 22 44 55 151 160 in der Buchhaltung von adviqo angezeigt werden.
5.9 adviqo erhebt bei Zahlungsverzug Mahngebühren und bei erfolglosem Einzug von Zahlungen Rücklastschriftgebühren. Die Höhe ist in der Preisliste festgelegt.
6. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung, Pfändung
6.1 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Berater nur zu, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Berater nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.2 Ist der Berater gleichzeitig als Kunde auf der Plattform angemeldet, ist adviqo berechtigt, Ansprüche des Beraters/Kunden gegenüber adviqo mit Ansprüchen von adviqo gegenüber dem Berater/Kunden zu verrechnen, aufzurechnen oder von Zurückbehaltungsrechten Gebrauch zu machen.
6.3 Die Übertragung bzw. Abtretung von Rechten oder Pflichten aus dem Beratervertrag bzw. diesen AGB an Dritte ist dem Berater ohne Zustimmung von adviqo nicht gestattet. Der Berater erklärt sich damit einverstanden, dass adviqo Rechte und Pflichten aus dem Beratervertrag jederzeit ganz (Vertragsübernahme) oder teilweise auf ein mit adviqo i. S. v. § 15 Aktiengesetz verbundenes Unternehmen oder auf Dritte übertragen kann.
6.4 Der Berater hat adviqo die durch eine Pfändung von Vergütungsansprüchen adviqo erwachsenden Kosten zu tragen. Die zu ersetzenden Kosten sind pauschalisiert; Art und Höhe ergeben sich aus der Preisliste.
7. Kundenbeschwerden
Beschwert sich ein Kunde bei adviqo über eine Beratung eines Beraters, so erstattet bzw. erlässt adviqo nach ihrem Ermessen dem Kunden die auf diese Beratung entfallende Vergütung. Entscheidet sich adviqo, der Kundenbeschwerde stattzugeben, steht es im Ermessen des Berater-Managements von adviqo, ob die dem Kunden erstattete bzw. erlassene Vergütung vom Guthabenkonto des Beraters abgezogen bzw. vom Berater verlangt wird. adviqo wird hierbei die Berechtigung der Beschwerde nach sachlichen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der gesetzlichen und in diesen AGB getroffenen Regelungen beurteilen. In jedem Fall wird der Berater vorher angehört.
8. Haftung
8.1 Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet adviqo für alle darauf zurückzuführenden Schäden uneingeschränkt.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet adviqo für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
8.3 Eine etwaige uneingeschränkte Haftung von adviqo nach den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetzes oder wegen Arglist, Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder einer Garantieübernahme bleibt von vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
8.4 adviqo übernimmt keine Verantwortung für den Verlust oder die nicht vollständige, verspätete oder sonstige nicht ordnungsgemäße Übermittlung von Daten und Diensten außerhalb des Einflussbereichs von adviqo.
9. Nutzungsrechte
9.1 Sämtliche Rechte an auf der Plattform veröffentlichten Inhalten (Texte, Daten, Slogans, Bilder, Videos, Datenbanken) und Marken und Kennzeichen bleiben vorbehalten.
9.2 Der Berater überträgt adviqo für die Dauer des Beratervertrags das räumlich und inhaltlich unbeschränkte ausschließliche Recht, von ihm aufgrund bzw. im Zusammenhang mit Abschluss und Durchführung des Beratervertrags zur Verfügung gestellte Inhalte (z. B. Texte, Fotos, Bilder, Videos) umfassend, ob körperlich oder unkörperlich, im Rahmen des Plattformbetriebs und zur Bewerbung der Plattform, Plattformdienste und/oder des Beraters zu nutzen, insbesondere zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen (auf der Plattform, in Apps, auf Social-Media-Plattformen, in Werbeanzeigen), vorzuführen, über Fernleitungen oder drahtlos zu übertragen und auf sonstige Art zu nutzen. adviqo kann ohne Zustimmung des Beraters Nutzungsrechte an Dritte unterlizenzieren oder ganz oder teilweise auf Dritte übertragen. Der Berater garantiert, dass die adviqo zur Verfügung gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und stellt adviqo von allen Ansprüchen frei, für den Fall, dass Dritte - unabhängig vom Rechtsgrund - Ansprüche gegen adviqo wegen der Nutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte geltend machen.
9.3 Ferner räumt der Berater adviqo für die Dauer des Beratungsvertrags das einfache, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, den Namen des Beraters gemäß Ziffer 9.2 zu nutzen.
9.4 Der Berater hat die Möglichkeit, in seinem Beraterkonto Notizen über den Inhalt von Beratungen zu speichern. Dem Berater ist es untersagt, persönliche Daten von Kunden oder Beratungsnotizen lokal zu speichern oder in sonstiger Weise zu vervielfältigen, diese an Dritte weiterzugeben und/oder für eigene Zwecke zu nutzen. Dem Berater stehen an solchen Daten und/oder Notizen keinerlei Rechte zu, insbesondere kein Herausgabeanspruch.
10. Laufzeit und Kündigung des Beratervertrags
10.1 Der Beratervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist in Textform ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
10.2 adviqo behält sich das Recht vor, den Zugang des Beraters zur Plattform/zu Plattformdiensten bis zur Sachverhaltsaufklärung zu sperren, sofern konkrete Anhaltspunkte für einen schuldhaften Verstoß des Beraters gegen gesetzliche Vorgaben, Rechte Dritter oder Pflichten nach diesen AGB, insbesondere gegen Ziffer 4.1 (Zugangsüberlassung an Dritte), Ziffer 4.2 (unzulässige Auskünfte), Ziffer 4.9 (Schädigung der Plattform), Ziffer 4.12 (Missbrauch des Bewertungssystems), Ziffer 4.13 (Kunden-/Beraterabwerbung) und Ziffer 4.14 (unzulässige Geschäfte) vorliegen. Bei ihrer Entscheidung berücksichtigt adviqo den Grad des Verschuldens und die berechtigten Interessen des Beraters.
11. Datenschutz und Datengeheimnis
11.1 Der Berater verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
11.2 Der Berater verpflichtet sich, personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen seiner Beratungsleistungen auf der IT-Infrastruktur von adviqo (Beraterkonto) zu verarbeiten und zu verwenden („Datengeheimnis“). Der Berater verpflichtet sich ferner, personenbezogene Daten sicher zu verwahren, vor jedem Zugriff durch Dritte zu schützen und die Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Die personenbezogenen Daten dürfen vom Berater weder für eigene (von der Tätigkeit für adviqo unabhängige) Zwecke noch für Zwecke Dritter verarbeitet werden. Der Berater ist verpflichtet, Vorgaben von adviqo in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu prüfen und – soweit dem keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen – unverzüglich umzusetzen.
11.3 Der Berater hat technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten („TOM-Maßnahmen“) zu ergreifen und einzuhalten. adviqo kann hierfür verpflichtende Richtlinien aufstellen. Der Berater ist frei darin, die von adviqo zur Verfügung gestellten Möglichkeiten zur Umsetzung der TOM-Maßnahmen zu nutzen oder im Rahmen der von adviqo vorgegebenen Richtlinien eigene TOM-Maßnahmen einzusetzen, wenn dadurch ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet wird.
11.4 adviqo ist berechtigt, die Einhaltung der vorstehenden Verpflichtungen durch den Berater jederzeit zu überprüfen („Audit“). adviqo kann berufsrechtlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte mit der Durchführung des Audits beauftragen.
11.5 Die Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes und des Datengeheimnisses besteht über das Ende des Beratervertrags hinaus fort.
12. Geheimhaltung
12.1 Der Berater verpflichtet sich, über alle ihm aufgrund seiner Tätigkeit für adviqo bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von adviqo und mit adviqo wirtschaftlich/rechtlich verbundenen Unternehmen sowie alle vertraulichen, als vertraulich bezeichneten oder ihrer Natur nach als vertraulich erkennbaren betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgänge von adviqo geheim zu halten, vor jedem unberechtigten Zugriff durch Dritte zu schützen und keinem Dritten zugänglich zu machen, soweit nicht eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
12.2 Ferner ist der Berater verpflichtet, vorstehende Informationen weder direkt noch indirekt für andere eigene und/oder fremde Zwecke zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch auf vertrauliche interne Geschäftsangelegenheiten und/oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Beratern, Kunden und sonstigen Vertragspartnern von adviqo und mit adviqo wirtschaftlich/rechtlich verbundenen Unternehmen.
12.3 Unter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse fallen insbesondere Berater- und Kundenlisten einschließlich Namen/Adressen, die mit Beratern/Kunden abgewickelten Geschäfte und Umsätze, Marketingkonzepte, Werbestrategien sowie Projektideen und -pläne. Ferner fallen darunter ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnete Unterlagen sowie solche Unterlagen, die bei vorsichtiger kaufmännischer Betrachtung als geheimhaltungsbedürftig anzusehen sind, einschließlich persönlicher Aufzeichnungen des Beraters über betriebliche und geschäftliche Angelegenheiten und Vorgänge von adviqo und mit adviqo verbundenen Unternehmen. Hiervon ausdrücklich umfasst sind die im Beraterkonto gemäß Ziffer 9.4 dieser AGB gespeicherten Informationen und Notizen. Der Berater erkennt an, dass allein adviqo Inhaberin dieser Daten bzw. Informationen ist.
12.4 Im Zweifelsfalle ist der Berater verpflichtet, mit adviqo Rücksprache zu halten, ob eine Information als vertraulich zu behandeln ist.
12.5 Vorstehende Pflichten bestehen über die Beendigung des Beratervertrags hinaus und währen solange fort, wie das Interesse von adviqo an der Geheimhaltung der entsprechenden Informationen besteht.
12.6 Informationen gelten nicht als vertrauliche Informationen, wenn sie
Die Beweislast für das Vorliegen vorstehender Ausnahmen trägt der Berater.
13. Vertragsstrafe
Bei einem schuldhaften Verstoß gegen Ziffer 4.1 (Zugangsüberlassung an Dritte), Ziffer 4.2 (unzulässige Auskünfte), Ziffer 4.9 (Schädigung der Plattform), Ziffer 4.12 (Missbrauch des Bewertungssystems), Ziffer 4.13 (Kunden-/Beraterabwerbung), Ziffer 4.14 (unzulässige Geschäfte), Ziffer 11 (Datenschutz und Datengeheimnis) oder Ziffer 12 (Geheimhaltung) verpflichtet sich der Berater zur Zahlung einer angemessenen, von adviqo gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen zu bestimmenden und im Zweifel vom Gericht auf Angemessenheit zu überprüfenden Vertragsstrafe. adviqo behält sich die Geltendmachung weitergehender Ansprüche auf Schadenersatz vor.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Diese AGB unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts-Übereinkommens (CISG).
14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle mit dem Beratervertrag und diesen AGB im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten, einschließlich über deren Wirksamkeit, ist der Sitz von adviqo.
14.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmung dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: 06.11.2023